Lieferungs - und Zahlungsbedingungen
Lieferungs - und Zahlungsbedingungen B2B
Nimco Made4You B.V.
Gültig ab 1. Februar 2017
1. Bei Erstaufträgen gilt der Auftrag als angenommen, falls er nicht durch uns innerhalb von 20 Tagen ausdrücklich abgelehnt worden ist; bei Nachaufträgen gilt eine Frist von 10 Tagen.
2.1 Die Lieferung erfolgt ab Fabrik auf Gefahr des Käufers frei Haus in der für uns günstigsten Versandart (Frachtgut, Postgut, Spediteur oder Paketdienst).
2.2 Mehrkosten für besondere Wünsche des Käufers (z.B. Versand per Eilboten oder Express, Auszeichnung, Sonder-Kommissionierung) sind von diesem zu tragen.
3. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgen alle Sendungen, die einen Warenwert von mehr als € 500,– haben und frei Haus Vertragspartner in den Niederlanden sind, auf die für den Verkäufer günstigste Versendungsart. Die Verwaltungs- und Versandkosten für Sendungen mit einem Warenwert, der unter dem im vorangegangenen Satz aufgeführten Betrag liegt, werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Moment, an dem die Güter das Unternehmen/Magazin des Verkäufers verlassen. Wenn der Verkäufer den Transport der vom Käufer zu liefernden Güter bzw. vom Käufer zu empfangenden Güter organisiert und auch wenn das Frei Haus geschieht, bleibt das Risiko eines Schadens und/oder Verlustes beim Käufer. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für jedweden Schaden oder Verlust während des Transportes der Güter.
4.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum, bis wir wegen aller aus der Geschäfts verbindung mit dem Käufer entstandenen und noch entstehenden Forderungen Befriedigung erlangt haben. Der Käufer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäfts betriebes veräußern oder weiterverarbeiten.
4.2 Jeder Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, uns über jede Zwangsvollstreckung unverzüglich zu unterrichten, die die uns gehörige Ware betrifft. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
5.1 Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen sowohl den Verkäufer, wie den Käufer, die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt für Arbeitskämpfe (Streiks und Aussperrungen).
5.2 Fixgeschäfte sind bei Erstaufträgen ausgeschlossen.Bei Lieferungs aufträgen sind die vereinbarten Lieferfristen ungefähre und unverbindlich. Jede Teillieferung ist hinsichtlich der Zahlung als ein Geschäft für sich anzusehen.
6.1 Eventuelle Reklamationen werden vom Verkäufer nur behandelt, wenn sie ihm – unmittelbar – innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung der betreffenden Artikel schriftlich und unter genauer Mitteilung über die Art und den Grund der Beanstandung sowie der Angabe seines Packzettels/Lieferscheins und/oder Rechnungsnummer erreicht haben.
6.2 Reklamationen über Rechnungen müssen ebenfalls innerhalb von 14 Tagen schriftlich eingereicht werden.
6.3 Falls der Vertragspartner innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware noch keine Rechnung bekommen hat, hat er dies unverzüglich dem Verkäufer zu melden.
6.4 Nach dem Ablauf des in Absatz 1 und 2 genannten Zeitraums wird die Lieferung bzw. die Rechnung als vom Vertragspartner genehmigt angesehen. Sodann werden vom Verkäufer keine Reklamationen mehr behandelt.
6.5 Behandelt werden nur Reklamationen von Waren, die an den Vertragspartner geliefert wurden.
6.6 Betrifft die Reklamation Mängel, die sich erst beim Gebrauch ergeben (versteckte Mängel), kann die Reklamation noch innerhalb von 14 Tagen nach der Feststellung des Mangels oder nachdem der Mangel angemessenerweise festgestellt hätte werden können geltend gemacht werden, allerdings nie später als 6 Monate nach dem Rechnungsdatum.
6.7 Reklamationen können nur hinsichtlich der Güter/Waren geltend gemacht werden, die sich noch in dem Zustand befinden, in welchem sie geliefert wurden, vorbehaltlich in den Fällen, bei den es sich um versteckte Mängel handelt.
6.8 Reklamationen werden nicht in Behandlung genommen, falls sich zeigt, dass der Vertragspartner oder ein Dritter etwas an dem Gut/Ware verändert oder repariert hat, vorbehaltlich in den Fällen, wo dies mit Wissen des Verkäufers geschieht und vorbehaltlich den Fällen, bei denen die Veränderung oder Reperatur in keinem Zusammenhang mit den vom Verkäufer auszuführenden Arbeiten steht.
6.9 Die Qualität von Gütern/Waren und der darin verarbeiteten Materialien ist anhand der Vorschriften und Qualitätsanforderungen zu beurteilen, wie sie zum Zeitpunkt des Angebots für die betroffenen Güter/Waren gegolten haben/gelten. Geringe und gebräuchliche sowie im Handel als zulässig erachtete oder technisch unvermeidbare Abweichungen in der Qualität, Quantität, Breite, Farben, Endbearbeitung, Maß, Ausführung und dergleichen können keinen Anlass für Reklamationen darstellen.
6.10 Bei rechtzeitig eingereichten Reklamationen hat der Vertragspartner dem Verkäufer, wenn dieser es als wünschenswert erachtet, Gelegenheit zu geben, die Reklamationen zu prüfen und in Betracht zu ziehen, diese nicht zu behandeln, falls dies nicht möglich ist.
6.11 Das Einreichen einer Reklamation entbindet den Vertragspartner niemals von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer, vorbehaltlich der Möglichkeit des Zahlungsaufschubs für den Teil, auf den sich die Beanstandung bezieht und solange wie der Verkäufer seiner Lieferpflicht nicht nachgekommen ist.
6.12 Die Kosten für Retourensendungen gehen zu Lasten der unterlegenen Partei.
6.13 Retouren unserer Produkte werden nur akzeptiert, wenn sie sauber und neuwertig sind!
7.1 Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung bzw. Abnahme der Ware ausgestellt; bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag.
7.2 Ein offenes Ziel darf 60 Tage dato Faktura nicht überschreiten. Für alle Lieferungen sind bei Überschreiten des Zahlungszieles oder bei Nicht einhaltung des Zahlungs-Termins der vereinbarten Vorauszahlung Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
7.3 Zahlungen der Rechnungen : innerhalb von 30 Tagen netto.
7.4 Dabei können die Rechnungen vom 1. bis 10., vom 11. bis 20. und vom 21. bis Ende jeden Monats auf den jeweils letzten Tag dieser Zeitspanne zusammengezogen werden. 7.5 Die Vertragspartner können eine oder mehrere der aufgeführten Ziele vereinbaren.
7.6 Bezahlt der Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig oder kommt er einer der anderen Verpflichtungen nicht nach, ist der Vertragspartner neben der Zahlung des Kaufpreises und der Zinsen auch zur Zahlung von außergerichtlichen Inkassokosten von 15 % des ausstehenden Betrages, mit einem Minimum von 50 Euro, die durch die Nichtzahlung oder Nichterfüllung verursacht werden, an den Verkäufer verpflichtet.
7.7 Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, die Forderungen an den Vertragspartner mit dem zu verrechnen, was er dem Vertragspartner schuldet, vorausgesetzt die gesetzlichen Anforderungen zur Aufrechnung wurden erfüllt.
8. Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem der Käufer die Zahlung nachweislich abgesandt hat.
9. Kommt der Käufer mit einer fälligen Rechnung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlungen oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne daß es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Liefervertrag ist Nijmegen, die Niederlande.
11.1 Schuhe von Nimco Made4You B.V. sind ein Markenerzeugnis, das wir nicht durch sogenannte Discountgeschäfte oder ähnliche Unternehmen vertreiben wollen. Die Lieferung an unsere Kunden im Schuhfach-Einzelhandel erfolgt deshalb unter der Voraussetzung, daß unsere Ware in ihren Fachgeschäften verkauft wird und nicht an Wiederverkäufer weitergegeben wird. Die Lieferung an den Großhandel erfolgt unter der Voraussetzung, daß die Ware nur an den Schuhfach-Einzelhandel weiterverkauft wird.
11.2 Alle Modelle sind registriert und geschützt.
12. Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferkonditionen des Verbandes der Großhändler, Importeure, Exporteure und Handelsvertreter (algemene verkoop- en leveringsvoorwaarden van De Vereniging Van Groothandelaren, Importeurs, Exporteurs en Agenten) des Schuhhandwerks, abgekürzt VIMAGRO, mit Sitz in Utrecht, in der am 9. Oktober 1992 unter der Nummer 251/92 in der Geschäftsstelle des Landgerichts (Arrondissementsrechtbank) Utrecht hinterlegten und am 27. März 2001 unter der Nummer 55/2001 geänderten und erneut hinterlegten Fassung. Zu den sonstigen Handelskonditionen wird auf die VIMAGRO Geschäftsbedingungen verwiesen.